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Erstellen eines Energieausweises

Für alle Neubauten sowie Sanierungen gilt seit 1. Jänner 2009 die gesetzliche Verpflichtung einen Energieausweis zu erstellen.

Benötigt wird dieser bei Verkauf des Objektes, der Vermietung oder Verpachtung von Wohnungen und Gebäuden (bei Objekten, die vor dem 1.1.2006 errichtet wurden).

Der Energieausweis bringt mehr Transparenz für den Verbraucher, fördert bzw. unterstützt energiesparendes Bauen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Energieausweis